Erwägungsgrund 40 32014L0092
Wenn die Mitgliedstaaten den Kreditinstituten erlauben, auf Wunsch des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit bereitzustellen, sollten sie den Höchstbetrag und die maximale Dauer einer solchen Überziehung festlegen können. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür Sorge tragen, dass den Verbrauchern Informationen über alle damit verbundenen Entgelte in transparenter Weise mitgeteilt werden. Schließlich sollten die Kreditinstitute die Richtlinie 2008/48/EG einhalten, wenn sie in Verbindung mit einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eine Überziehungsmöglichkeit anbieten.