Erwägungsgrund 49 32014L0092
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen unterstützen, mit denen die Aufklärung besonders schutzbedürftiger Verbraucher gefördert wird, indem diesen Verbrauchern Hilfestellung und Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit ihren Finanzmitteln gewährt wird. Informationen in Bezug auf die Hilfestellung, die Verbraucherverbände und nationale Behörden den Verbrauchern leisten können, müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Initiativen von Kreditinstituten fördern, die darauf ausgerichtet sind, die Bereitstellung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen mit Maßnahmen der unabhängigen Finanzbildung zu verbinden.