Erwägungsgrund 42 32014L0092
Die Mitgliedstaaten sollten Kreditinstituten die Möglichkeit einräumen können, Verbrauchern, die bereits Inhaber eines aktiven und zumindest gleichwertigen Zahlungskontos in demselben Mitgliedstaat sind, die Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu verweigern. Zur Überprüfung, ob ein Verbraucher bereits Inhaber eines Zahlungskontos ist, sollten sich die Kreditinstitute auf eine ehrenwörtliche Erklärung des Verbrauchers stützen können.