Erwägungsgrund 20 32014L0092
Um den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden, muss gewährleistet sein, dass die jeweiligen Entgeltinformationen über Zahlungskonten korrekt, klar und vergleichbar sind. Die EBA sollte daher nach Anhörung der nationalen Behörden und nach entsprechenden Verbrauchertests Entwürfe technischer Durchführungsstandards zur Festlegung eines standardisierten Formats für die Präsentation der Entgeltinformation und der Entgeltaufstellung sowie der gemeinsamen Symbole erarbeiten, um sicherzustellen, dass sie für die Verbraucher verständlich und vergleichbar sind. Die Entgeltinformation und die Entgeltaufstellung sollten in allen Mitgliedstaaten im selben Format sowie unter Einhaltung derselben Reihenfolge der Posten und unter Verwendung derselben Bezeichnungen erstellt werden, sodass die Verbraucher die beiden Dokumente vergleichen können und so Verständnis und Nutzung der Informationen optimiert werden. Die Entgeltinformation und die Entgeltaufstellung sollten sich deutlich von anderen Mitteilungen unterscheiden. Ferner sollte die EBA bei der Erarbeitung dieser Formate auch die Tatsache berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden können, die Entgeltinformation und die Entgeltaufstellung zusammen mit Informationen bereitzustellen, die gemäß anderen Gesetzgebungsakten der Union oder der Mitgliedstaaten über Zahlungskonten und damit verbundene Dienste vorgeschrieben sind.