Erwägungsgrund 32 32014L0092
Um die grenzüberschreitende Kontoeröffnung zu erleichtern, sollte der Verbraucher den neuen Zahlungsdienstleister ersuchen können, auf dem neuen Zahlungskonto alle oder einen Teil der Daueraufträge neu einzurichten, die Lastschriften ab dem vom Verbraucher genannten Zeitpunkt zu akzeptieren und dem Verbraucher Informationen mit Einzelheiten zu dem neuen Zahlungskonto bereitzustellen, was vorzugsweise im Rahmen eines einzigen Termins mit dem neuen Zahlungsdienstleister geschehen sollte.