Erwägungsgrund 39 32014L0092
Die Mitgliedstaaten sollten Mechanismen einrichten können, um Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, dabei zu helfen, in den uneingeschränkten Genuss dieser Richtlinie zu gelangen.