Erwägungsgrund 13 32017L1371
Einige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten stehen in der Praxis häufig in engem Zusammenhang mit den Straftaten, die von Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und denjenigen Gesetzgebungsakten der Union, welche in dieser Vorschrift ihre Rechtsgrundlage haben, erfasst werden. Daher sollte im Wortlaut dieser Richtlinie die Kohärenz zwischen diesen Gesetzgebungsakten und der vorliegenden Richtlinie sichergestellt werden.