Erwägungsgrund 3 32017L1371
Die Unionspolitik im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union war bereits Gegenstand von Harmonisierungsmaßnahmen wie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95. Um die Umsetzung der Unionspolitik in diesem Bereich sicherzustellen, ist es von größter Wichtigkeit, die Angleichung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten fortzusetzen, indem der verwaltungs- und zivilrechtliche Schutz der finanziellen Interessen der Union gegen schwerste Formen betrugsähnlichen Verhaltens in diesem Bereich ergänzt wird; dabei sollten Widersprüche sowohl innerhalb dieser Rechtsbereiche als auch zwischen ihnen vermieden werden.