Erwägungsgrund 29 32017L1371
Unbeschadet der einschlägigen sektorspezifischen Unionsregeln für Finanzkorrekturen und die Wiedereinziehung von zu Unrecht gezahlten Beträgen sollten die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die sofortige Wiedererlangung solcher Beträge und ihre Überweisung zugunsten des Unionshaushalts sicherzustellen.