Erwägungsgrund 9 32017L1371
Die finanziellen Interessen der Union können durch bestimmte Verhaltensweisen eines mit der Verwaltung von Mitteln oder Vermögenswerten betrauten öffentlichen Bediensteten beeinträchtigt werden, unabhängig davon, ob dieser in einer ausführenden oder in einer überwachenden Funktion tätig ist, die darauf abzielen, Mittel oder Vermögenswerte für andere Zwecke als vorgesehen missbräuchlich zu verwenden, wodurch die finanziellen Interessen der Union geschädigt werden. Daher besteht die Notwendigkeit, derartige Verhaltensweisen abdeckende Straftatbestände genau zu definieren.