Erwägungsgrund 24 32017L1371
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie kann ihrem Bericht erforderlichenfalls Vorschläge beifügen, um etwaigen Entwicklungen, insbesondere was die Finanzierung des Unionshaushalts anbelangt, Rechnung zu tragen.