Erwägungsgrund 11 32017L2397
Die Richtlinie 2005/36/EG bleibt gültig für Mitglieder einer Decksmannschaft, die nicht Inhaber eines nach dieser Richtlinie ausgestellten Unionsbefähigungszeugnisses sein müssen, sowie für Binnenwasserstraßen betreffende Qualifikationen, die nicht unter die vorliegende Richtlinie fallen.