Erwägungsgrund 9 32017L2397
Zwecks Förderung der unionsweiten Mobilität von Personen, die am Betrieb von Fahrzeugen beteiligt sind, und in Anbetracht der Tatsache, dass für alle Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die im Einklang mit dieser Richtlinie ausgestellt werden, verbindliche Mindeststandards gemäß harmonisierten Kriterien gelten sollten, sollten die Mitgliedstaaten Berufsqualifikationen, die gemäß dieser Richtlinie nachgewiesen sind, anerkennen. Jeder Inhaber des entsprechenden Befähigungszeugnisses sollte damit seinen Beruf auf allen Binnenwasserstraßen der Union ausüben können.