Erwägungsgrund 27 32017L2397
Für die Gewährleistung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt sind Fertigkeiten bei der Bedienung der Bordfunkstelle wesentlich. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten alle Mitglieder der Deckmannschaft, die gegebenenfalls das Fahrzeug führen müssen, ermutigen, die entsprechende Sprechfunkausbildung zu absolvieren und das entsprechende Zeugnis zu erwerben. Für Schiffsführer und Steuerleute sollten diese Ausbildung sowie das entsprechende Zeugnis verpflichtend sein.