Erwägungsgrund 29 32017L2397
Im Interesse einer weiteren Erleichterung der Mobilität der Schiffsführer sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, die Befähigungen für die Schifffahrt auf einem Abschnitt einer Binnenwasserstraße mit besonderen Risiken zu beurteilen, sofern der Mitgliedstaat, in dem sich dieser Abschnitt der Binnenwasserstraße befindet, dem zustimmt.