Erwägungsgrund 18 32017L2397
Die Kommission sollte gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Besatzungsmitglieder schaffen, die ihren Beruf ausschließlich und regelmäßig in der Union ausüben, und sollte jegliche Abwärtsspirale bei den Löhnen und jedwede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Flagge beenden.