Erwägungsgrund 31 32017L2397
Wenn für das Be- und Entladen, beispielsweise im Falle von Baggerarbeiten oder zum Manövrieren zwischen Be- und Entladestellen, aktive Fahrvorgänge erforderlich sind, sollten die Mitgliedstaaten die für diese Aktivitäten verwendete Zeit als Fahrzeit ansehen und entsprechend erfassen.