Erwägungsgrund 20 32017L2397
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, anwenden, wenn sie Mitglieder einer Decksmannschaft in der Union beschäftigen, die in einem Drittland ausgestellte und von den zuständigen Behörden in der Union anerkannte Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher besitzen.