Erwägungsgrund 19 32024L1438
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Analyseverfahren übertragen werden, um die Einhaltung der Merkmale der Zusammensetzung bestimmter in der Union in Verkehr gebrachter Fruchtsäfte zu gewährleisten. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.