Erwägungsgrund 25 32024L1438
Vor dem Hintergrund des Grünen Deals und des Ziels der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, Verbraucher beim Treffen fundierter Entscheidungen zu unterstützen, und angesichts des großen Interesses der Verbraucher an der Kennzeichnung des Ursprungs von Lebensmitteln sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens 36 Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen Bericht vorlegen, in dem sie die Machbarkeit der verschiedenen Möglichkeiten für die Kennzeichnung des Ursprungslands bzw. der Ursprungsländer, in dem bzw. in denen die für die Herstellung von Konfitüren, Gelees, Zitrusmarmeladen und Maronenkrem verwendete Frucht bzw. verwendeten Früchte geerntet wurde bzw. wurden, bewertet und dem sie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag beifügt.