Erwägungsgrund 20 32024L1438
Vor dem Hintergrund des Grünen Deals und des Ziels der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, Verbraucher beim Treffen fundierter Entscheidungen zu unterstützen, und angesichts des großen Interesses der Verbraucher an der Kennzeichnung des Ursprungs von Lebensmitteln sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens 36 Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen Bericht vorlegen, in dem sie die Machbarkeit der verschiedenen Möglichkeiten für die Kennzeichnung, die auf das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer hinweist, in dem bzw. in denen die für die Herstellung von Fruchtsaft und Fruchtmark verwendete Frucht bzw. verwendeten Früchte geerntet wurde bzw. wurden, bewertet und dem sie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag beifügt.