Erwägungsgrund 31 32024L1438
Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, die spezifische Bestimmungen für Konfitüren und Konfitüren extra enthält. Es ist daher angezeigt, den vierten Gedankenstrich in Anhang III Teil B Nummer 1 der Richtlinie 2001/113/EG zu streichen und Anhang II der genannten Richtlinie entsprechend zu ändern.