Erwägungsgrund 33 32024L1438
In Anhang I Nummer 3 der Richtlinie 2001/114/EG sind die Behandlungen aufgeführt, die zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch zugelassen sind. Um der sich wandelnden Verbrauchernachfrage gerecht zu werden, sollte eine Behandlung zur Reduzierung des Laktosegehalts von Milcherzeugnissen zugelassen werden. Darüber hinaus sollte die besondere Bezeichnung für die englische Benennung „evaporated milk“ in Anhang II der genannten Richtlinie an die internationalen Normen angeglichen werden, die im Codex Standard für Kondensmilch (CXS 281-1971) festgelegt sind.