Erwägungsgrund 37 32024L1438
Um die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen, die ihre Erzeugnisse gemäß den Anforderungen vermarkten oder kennzeichnen, die vor der Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie gelten, ist es notwendig, angemessene Übergangsmaßnahmen festzulegen. Deshalb sollte mit dieser Richtlinie gestattet werden, diese Erzeugnisse nach Ablauf der Umsetzungsfrist für eine begrenzte Zeit weiterhin zu vermarkten.