Erwägungsgrund 42 32024L1799
Um die Verbraucher zu unterstützen und Anreize für Reparaturen zu schaffen, könnte der Verkäufer dem Verbraucher, abhängig von den besonderen Eigenschaften der betreffenden Warenkategorie, eine Ersatzware als Leihgabe bereitstellen, wenn die Reparatur nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen wird. Diese Ersatzware könnte auch eine überholte Ware sein. In jedem Fall sollte die dem Verbraucher vorübergehend als Leihgabe zur Verfügung gestellte Ersatzware kostenlos sein. Zudem sollte der Verkäufer die Reparatur dennoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen. Durch die Bereitstellung einer Ware als Leihgabe für die Dauer der Reparatur können erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher vermieden werden; eine unangemessen lange Dauer der Reparatur kann damit jedoch nicht gerechtfertigt werden. Zudem könnte der Verkäufer, wenn Ersatzlieferung als Abhilfe gewählt wird und auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers, dem Verbraucher eine überholte Ware zur Verfügung stellen.