Erwägungsgrund 3 32024L1799
Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, ist es erforderlich, die Bestimmungen über die Reparatur von Waren zu stärken, wodurch es den Verbrauchern ermöglicht wird, eine erschwingliche Reparatur bei einem Reparaturdienstleister ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Reparaturen sollten zu einem nachhaltigen Konsum führen, da es wahrscheinlich ist, dass auf diesem Weg weniger Abfall durch entsorgte Waren entsteht, die Nachfrage nach Ressourcen, einschließlich Energie, aufgrund der Herstellungsverfahren und des Verkaufs neuer Waren als Ersatz für fehlerhafte Waren sinken wird und auch weniger Treibhausgasemissionen verursacht werden. Diese Richtlinie fördert einen nachhaltigen Konsum, um Vorteile für die Umwelt zu erzielen, indem ein Warenlebenszyklus gefördert wird, der Wiederverwendung, Reparatur und Überholung umfasst, und gleichzeitig Vorteile für die Verbraucher geschaffen werden, indem Kosten in Verbindung mit kurzfristigen Neuankäufen vermieden werden.