Erwägungsgrund 19 32024L1799
Unternehmenspraktiken, die Verbraucher zu der Annahme verleiten, dass ihre Waren nicht repariert werden können, weil sie zuvor von einem unabhängigen Reparaturbetrieb, einem nichtgewerblichen Reparaturbetrieb oder Endnutzern repariert oder inspiziert wurden, oder falsche Behauptungen, dass eine solche Reparatur oder Inspektion zu Sicherheitsrisiken führt, durch die Verbraucher irregeführt werden, könnten, sofern zutreffend, unlautere Geschäftspraktiken im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates darstellen.