Erwägungsgrund 13 32024L1799
Reparaturbetriebe sollten die Reparaturbedingungen, einschließlich des Reparaturpreises, die sie im Europäischen Formular für Reparaturinformationen angeben, für mindestens 30 Kalendertage nicht ändern. Der Reparaturbetrieb und der Verbraucher sollten jedoch eine längere Frist vereinbaren können. Dadurch würde sichergestellt, dass den Verbrauchern ausreichend Zeit für den Vergleich verschiedener Reparaturangebote eingeräumt wird. Wird ein Vertrag über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen auf der Grundlage des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen geschlossen, so sollten die in diesem Formular enthaltenen Informationen über die Reparaturbedingungen und den Preis Bestandteile des Vertrags über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen sein und somit die Verpflichtungen des Reparaturbetriebs aus diesem Vertrag festlegen. Die Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen wird durch das anwendbare nationale Recht geregelt.