Erwägungsgrund 39 32024L1799
Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Bestimmungen zur Durchsetzung lassen die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Bestimmungen zur Durchsetzung lassen die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.