Erwägungsgrund 41 32024L1799
Um die Reparatur im Rahmen der Haftung des Verkäufers zu fördern, sollte, zum Vorteil der Verbraucher und im Sinne des Umweltschutzes, die Richtlinie (EU) 2019/771 zudem geändert werden, um eine neue Verpflichtung einzuführen, den Verbraucher über das Recht zu informieren, zwischen Reparatur und Ersatzlieferung zu wählen, sowie über die Verlängerung des Haftungszeitraums, wenn dieser Verbraucher die Reparatur wählt, wodurch sowohl für die Alternativen als auch für den Vorteil bei der Wahl der Reparatur sensibilisiert wird. Diese Informationsanforderung würde einen nachhaltigen Konsum fördern und zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen.