Erwägungsgrund 10 32025L0025
Die Rechtmäßigkeit gesellschaftsrechtlicher Transaktionen, der Schutz der Verlässlichkeit öffentlicher Register und die Verhinderung illegaler Tätigkeiten erfordern insbesondere die korrekte und sichere Identifizierung der Gründer und Geschäftsführer von Gesellschaften sowie die Überprüfung ihrer Rechtsfähigkeit. Daher sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, für die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Verfahren ergänzende öffentliche elektronische Kontrollen der Identität, Rechtsfähigkeit und Rechtmäßigkeit vorzusehen. Zu diesen ergänzenden öffentlichen elektronischen Kontrollen könnten öffentliche audiovisuelle Fernkontrollen der Identität gehören, einschließlich elektronischer Prüfungen von Lichtbildern. Gleichzeitig würden verlässliche und aktuelle Gesellschaftsinformationen in Registern zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen. Insbesondere würde ein verbesserter Zugang zu verlässlicheren Gesellschaftsinformationen auf Unionsebene, einschließlich der EU-Gesellschaftsbescheinigung, die verlässliche Identifizierung des Kunden im Einklang mit dem Grundsatz „Kenne deinen Kunden“ nach den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtern. Zudem würde die Verbindung des Systems der Registervernetzung (System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern — Business Registers Interconnection System — BRIS) auf Unionsebene, des Systems zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS) und des Systems zur Vernetzung der Insolvenzregister (IRI), in denen wichtige Gesellschaftsinformationen enthalten sind, den Zugang zu diesen Informationen erleichtern und die Durchführung von Gegenprüfungen dieser Informationen ermöglichen, wobei die Zugangsregelung für Informationen in jedem Vernetzungssystem geachtet würde.