Erwägungsgrund 16 32025L0025
Informationen über Handelsgesellschaften sollten auch auf Unionsebene über das System der Registervernetzung in gleicher Weise wie Informationen über Kapitalgesellschaften zugänglich sein, wobei bestimmte Informationen kostenlos verfügbar gemacht werden müssen, und Handelsgesellschaften sollten durch die einheitliche europäische Kennung (im Folgenden „EUID“) eindeutig identifiziert werden.