Erwägungsgrund 8 32025L0025
Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass bestimmte Prüfungen in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um ein hohes Maß an sachlicher Richtigkeit und Verlässlichkeit von Dokumenten und Informationen zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten zu achten. Ferner ist es erforderlich, dass solche Prüfungen nicht nur für die vollständig online erfolgende Gründung von Gesellschaften, sondern auch für alle anderen Formen der Gründung von Gesellschaften verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso sollten solche Prüfungen auch in Mitgliedstaaten, die zusätzlich zur Online-Einreichung noch andere Verfahren für die Einreichung zulassen, durchgeführt werden, um alle in das Register eingetragenen Informationen demselben Maß an Kontrolle zu unterwerfen. Solche Prüfungen und sonstigen Anforderungen sollten an die besonderen Merkmale anderer Formen der Gründung von Gesellschaften angepasst werden. Beispielsweise werden Online-Muster von Antragstellern nur im Rahmen des Verfahrens für die vollständig online erfolgende Gründung von Gesellschaften verwendet.