Erwägungsgrund 35 32025L0025
Während Informationen über grenzüberschreitende Zweigniederlassungen von EU-Kapitalgesellschaften bereits über das System der Registervernetzung verfügbar sind, sind Informationen über Zweigniederlassungen von Nicht-EU-Gesellschaften nicht verfügbar, selbst wenn sie bereits im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 in nationalen Registern offengelegt werden. Um Interessenträgern den Zugang zu solchen Informationen auf Unionsebene zu erleichtern, sollten Informationen über solche Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittländern über das System der Registervernetzung verfügbar gemacht werden und sollten einige dieser Informationen kostenlos verfügbar gemacht werden, wie dies bereits bei grenzüberschreitenden Zweigniederlassungen von EU-Kapitalgesellschaften der Fall ist.