Erwägungsgrund 21 32025L0025
Konzerne können eine komplexe Struktur haben. Daher würde eine über das System der Registervernetzung verfügbar gemachte visuelle Darstellung der Konzernstruktur auf der Grundlage der Kontrollkette einen benutzerfreundlichen, leicht zugänglichen und umfassenden Überblick über den Konzern bieten und ein besseres Verständnis seiner Arbeitsweise erleichtern. Die Erstellung einer solchen visuellen Darstellung würde Informationen über die Stellung jeder Tochtergesellschaft in der Konzernstruktur erfordern, was wiederum detailliertere Informationen über die Organisation des Konzerns erfordern würde. Obwohl solche visuellen Darstellungen von Konzernstrukturen nach dieser Richtlinie nicht erforderlich sind, werden die Mitgliedstaaten dennoch ermutigt, solche visuellen Darstellungen vorzusehen und öffentlich verfügbar zu machen. Daher sollte die Notwendigkeit visueller Darstellungen von Konzernstrukturen im Rahmen der künftigen Evaluierung dieser Richtlinie in Konsultation mit den einschlägigen Interessenträgern weiter geprüft werden.