Erwägungsgrund 19 32025L0025
Obwohl die Informationen über Konzerne, die konsolidierte Abschlüsse nach der Richtlinie 2013/34/EU erstellen müssen, in diesen Abschlüssen enthalten sind, muss die öffentliche Zugänglichkeit solcher Informationen erleichtert werden. Abschlüsse sind häufig nur gegen Gebühr verfügbar, und Interessenträger müssen wissen, dass der Konzern besteht und wie jene Informationen im konsolidierten Abschluss zu finden und auszulegen sind. Öffentlich verfügbare Informationen über Konzerne über das System der Registervernetzung gewährleisten mehr Transparenz und einen einfachen Zugang zu diesen Informationen. Die Verfügbarkeit dieser Informationen über das System der Registervernetzung würde es auch ermöglichen, eine Gesellschaft dank ihrer EUID automatisch mit anderen Gesellschaften zu verknüpfen, die demselben Konzern angehören, und Zugang zu weiteren Informationen über jede Gesellschaft innerhalb eines Konzerns zu gewähren.