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Das Königreich Belgien weist besondere Gegebenheiten und Gleichgewichtsverhältnisse auf, da die belgische Verfassung (Artikel 1 bis 4) drei Amtssprachen und eine Aufteilung in Regionen und Gemeinschaften vorsieht. Infolgedessen könnte die uneingeschränkte Anwendung dieser Richtlinie in einigen Gemeinden zu Auswirkungen führen, aufgrund deren es angebracht ist, zur Berücksichtigung dieser Gegebenheiten und Gleichgewichtsverhältnisse eine Ausnahme von den Bestimmungen dieser Richtlinie vorzusehen.