Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass die Liste der lokalen Gebietskörperschaften der Grundstufe in den Mitgliedstaaten stets auf dem neuesten Stand ist, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Liste der lokalen Gebietskörperschaften der Grundstufe zu ändern. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für den rechtzeitigen Zugriff auf alle Informationen bezüglich der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhält der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und seine Sachverständigen sollten systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind, haben.