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Die Kommission sollte regelmäßig eine Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie durchführen und zu dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber einen Bericht vorlegen. Der Bericht sollte Informationen über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnahme von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten an Wahlen und, soweit verfügbar, statistische Daten über die Ausübung ihres Wahlrechts enthalten. Diese statistischen Daten könnten Daten über die Eintragung in das Wählerverzeichnis und in die Kandidatenliste, die Wahlbeteiligung und aggregierte anonymisierte Daten zu Staatsangehörigkeit, Alter, Sprache und Wohnort umfassen. Unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungskapazität und der Tatsache, dass keine Verpflichtung zur Erhebung oder Erstellung neuer Daten besteht, sollten die Mitgliedstaaten sich nach besten Kräften darum bemühen, diesen Prozess zu unterstützen, indem sie die verfügbaren Informationen auf der Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Fragebogens zeitnah bereitstellen.