§ 3 UKSG
Rechtsaufsicht
Das Universitätsklinikum steht unter der Rechtsaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde. Aufsichtszuständigkeiten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Das Universitätsklinikum steht unter der Rechtsaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde. Aufsichtszuständigkeiten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.