§ 24 UKSG
Aufhebung von Vorschriften
Die Verordnung zur Regelung der Aufgaben, Leitung, Organisation und Nutzung der Gesamtheit der Universitätskliniken des Saarlandes sowie der einzelnen Kliniken und klinischen Institute und deren Abteilungen (Klinikordnung) vom 5. Juli 1995 (Amtsbl. S. 749) tritt mit dem Erlass der Satzung nach § 21 dieses Gesetzes außer Kraft.