Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Angaben über Futtermittel sollte zuvorderst die wissenschaftliche Begründung berücksichtigt werden, und die Futtermittelunternehmer, die solche Angaben machen, sollten in der Lage sein, ihre Angaben näher zu begründen. Eine Angabe kann wissenschaftlich begründet werden, indem alle verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigt und die Erkenntnisse abgewogen werden.
Erwägungsgrund 16 32009R0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen