Erwägungsgrund 39 32009R0767
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 enthält die Bestimmungen über die Kennzeichnung und Verpackung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen. Die Durchführung der Bestimmungen über die Vormischungen hat vor allem zu praktischen Problemen bei der Industrie und den zuständigen Behörden geführt. Der genannte Artikel sollte geändert werden, damit Vormischungen einheitlicher gekennzeichnet werden —