Art. 30 32015R2219
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Die EPA wendet die Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen im Sinne der Beschlüsse (EU, Euratom) 2015/443Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheit in der Kommission (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 41 ). und (EU, Euratom) 2015/444Beschluss 2015/444 (EU, Euratom) der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53 ). der Kommission — einschließlich der Bestimmungen über den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung von derartigen Informationen — entsprechend an.