Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates · KAPITEL VI
Die Tätigkeit der EPA wird vom Europäischen Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 228 AEVU kontrolliert.
Art. 33 32015R2219Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen