Erwägungsgrund 42 32015R2365
Die neuen einheitlichen Vorschriften der vorliegenden Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und bestimmten OTC-Derivaten, insbesondere Gesamtrendite-Swaps, stehen in engem Zusammenhang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, da diese OTC-Derivate in den Anwendungsbereich der Meldepflichten gemäß jener Verordnung fallen. Zur Gewährleistung eines kohärenten Anwendungsbereichs beider Bündel von Transparenz- und Meldepflichten bedarf es einer klaren Beschreibung von OTC-Derivaten einerseits und börsengehandelten Derivaten andererseits, unabhängig davon, ob diese Kontrakte in der Union oder an Drittlandsmärkten gehandelt werden. Die Begriffsbestimmung von OTC-Derivaten in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sollte daher geändert werden, um sicherzustellen, dass ein und dieselbe Art von Derivatekontrakten — unabhängig davon, ob sie in der Union oder an Drittlandsmärkten gehandelt werden — entweder als OTC-Derivate oder als börsengehandelte Derivate gelten.