Erwägungsgrund 7 32015R2365
Mit dieser Verordnung wird auf die Notwendigkeit reagiert, die Märkte für Wertpapierfinanzierungen und damit auch das Finanzsystem transparenter zu machen. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen und internationale Konvergenz zu gewährleisten, folgt diese Verordnung dem FSB-Rahmenwerk. Sie schafft einen Unionsrahmen, in dem Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften auf effiziente Weise an Transaktionsregister gemeldet werden können und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen Informationen über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps (total return swaps) erhalten. Die Begriffsbestimmung des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts der vorliegenden Verordnung schließt Derivatekontrakte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht ein. Sie schließt jedoch Geschäfte ein, die gewöhnlich als Liquiditätsswaps (liquidity swaps) und Sicherheitenaustausch (collateral swaps) bezeichnet werden und nicht unter die Begriffsbestimmung der Derivatekontrakte der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 fallen. Die Notwendigkeit internationaler Konvergenz verstärkt sich durch die Wahrscheinlichkeit, dass derzeit von traditionellen Banken ausgeübte Tätigkeiten nach der Strukturreform des Bankensektors der Union in den Schattenbankensektor abwandern und von finanziellen wie nichtfinanziellen Unternehmen ausgeübt werden könnten. Derartige Tätigkeiten könnten daher für die Regelungs- und Aufsichtsbehörden sogar noch intransparenter werden, sodass diese sich keinen richtigen Überblick über die mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften verbundenen Risiken mehr verschaffen könnten. Dies würde die auf manchen Märkten bereits fest etablierten Verflechtungen zwischen dem regulären Bankensektor und dem der Schattenbanken noch enger werden lassen.