Erwägungsgrund 30 32015R2365
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der ESMA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten im Sinne von Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen, mit denen Format und Häufigkeit der Meldungen, das Format des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung eines Transaktionsregisters sowie Verfahren und Form des Informationsaustauschs mit der ESMA über Sanktionen und andere Maßnahmen festgelegt werden.