Erwägungsgrund 6 32015R2365
Die Strukturreformen im Bankensystem der Union sind Gegenstand eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union. Werden den Banken jedoch strukturelle Maßnahmen abverlangt, so könnte dies dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten in weniger streng geregelte Bereiche, etwa den Schattenbankensektor, abwandern. Aus diesen Gründen sollte jener Vorschlag durch die in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte flankiert werden. Die Transparenzvorschriften dieser Verordnung ergänzen somit jenen Vorschlag.