Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Auch wenn sich die Union bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt hat, ist die Bedrohung durch den Klimawandel doch ein weltweites Problem. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten deshalb mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten, damit alle Parteien im Einklang mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris in diesem Zusammenhang ein hohes Maß an Ambition zeigen.
Erwägungsgrund 11 32018R1999Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen